
Rechtsdienstleister für Mieter. Conny (früher: Wenigermiete.de) verspricht seinen Kunden eine Mietpreisbremse ohne Kostenrisiko. © Conny GmbH
Das Online-Portal Conny bietet Kunden an, für sie auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. Inzwischen hat Conny Konkurrenz bekommen und die Preise geändert.
Verbraucherinkasso: Rechtsdienstleistung für Mieter
Das Inkasso-Portal Conny ist aus Wenigermiete.de hervorgegangen. Das Unternehmen hat die Genehmigung, Verbraucherforderungen bei Unternehmen zu kassieren. Start seiner Geschäftstätigkeit war 2016 mit Mietpreisbremsungen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln und München. Dort gab es effektive und gut handhabbare Mietspiegel. Inzwischen bietet Conny seine Dienste in vielen Städten und Gemeinden an, in denen Mietpreisbremse und Mietpreisspiegel gelten.
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hatten sich die Mietpreisbrems-Regelungen wegen formaler Fehler als unwirksam erwiesen. Die Behörden ergänzten sie, starteten dann erneut. Auch in Sachsen trat die Mietpreisbremse erst später in Kraft. Dort und in den anderen sieben genannten Bundesländern arbeitet Conny aktuell nicht, plant das aber für die Zukunft.
In Berlin hat Conny inzwischen mit dem Anbieter Allright Konkurrenz bekommen. Wir haben ihn genau wie seinerzeit wenigermiete.de unter die Lupe genommen. Unter Allright im Schnelltest: Bequem und risikolos die Miete senken sagen wir, wie sich der Newcomer schlägt.
Tipp: Alle Informationen zum Thema Mietpreisbremse liefert Ihnen unser Report Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren.
Vielerorts sind satte Mietsenkungen drin
Die in Immobilienanzeigen und -portalen geforderten Mieten zeigen: Viele Vermieter verlangen mehr als erlaubt; vor allem in innenstadtnahen Gegenden mit früher geringen Mieten sind für in den letzten Jahren angemietete Wohnungen satte Mietsenkungen drin.
Beispiel: Ein Mieter aus dem Berliner Stadtteil Neukölln erzwang vor Gericht eine Senkung der Miete um 782,11 Euro pro Monat oder 54 Prozent. Er spart damit 9 385,32 Euro pro Jahr.
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.07.2020
Aktenzeichen: 65 S 69/20
Mieteranwalt: Max Althoff, Berlin
Wie funktioniert das Angebot von Conny?
Der Einstieg in die Mietpreisbremse über Conny ist leicht und bequem: Interessenten müssen nur die wesentlichen Daten zu ihrer Wohnung eingeben und erhalten sofort die vorläufige Einschätzung, wie viel Euro Mietersparnis maximal drin ist. Anschließend sind etwas genauere Daten gefragt. Mit diesen errechnet das Portal, wie viel Mietersparnis exakt möglich ist.
Wann startet die Mietpreisbremsung?
Wollen Mieterinnen und Mieter wirklich eine Mietpreisbremsung versuchen, müssen sie Conny verbindlich beauftragen. Das Unternehmen schreibt dann ihren Vermieter an und weist auf die nach Datenlage überzogene Miete hin.
Achtung: Hat der Vermieter ein Schreiben erhalten, kann es sein, dass seine Neigung abnimmt, auf Mängelmeldungen oder Anfragen etwa wegen Tierhaltung oder Untervermietung von Ihrer Seite kulant zu reagieren. Die Mietpreisbremse zu nutzen, ist aber gutes Recht jedes betroffenen Mieters. Doch Mieter müssen sich darauf einstellen, dass auch Vermieter im Gegenzug alle ihre tatsächlichen und vermeintlichen Rechte zur Geltung zu bringen versuchen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Mietpreisbremse zeigen jedoch: Vor allem große Vermieter tragen Mietpreisbremsversuche mit Fassung und reagieren nicht mit Schikanen gegenüber Mietern.
Was kostet die Mietpreisbremsung bei Conny?
Honorar nur im Erfolgsfall. Bleibt die Mietpreisbremsung ohne Erfolg, ist bei Conny kein Honorar fällig.
Mieter profitieren erst in der Zukunft. Conny hat seine Preise Anfang des Jahres erhöht. Als Honorar kassiert das Unternehmen jetzt die komplette überzahlte Miete, die der Vermieter an Mieter erstattet. Erst nachdem der Vermieter der Mietsenkung zugestimmt hat, profitiert der Mieter – er zahlt künftig weniger Miete.
Mieter dürfen hohe Honorare senken. Allerdings: Conny räumt Kunden das Recht ein, den Preis herabzusetzen. Juristen nennen das ein Preisbestimmungsrecht. Nur wenn Conny der Meinung ist, dass Kunden dabei ihre Ermessensgrenze überschritten haben, kann es bei Gericht beantragen, einen höheren Betrag festzusetzen.
Das verlangt die Konkurrenz. Der neue Konkurrent Allright verlangt als Honorar die Mietersparnis für die ersten sechs Monate nach der Mietpreisbremsung sowie die Hälfte des Betrags, den der Vermieter für die Zeit bis zur Erteilung des Auftrags zur Mietpreisbremsung zu erstatten hat. Sinkt die Miete – wie nach Angaben von Conny selbst dort die Regel – innerhalb von sechs Monaten, ist Conny in der Regel günstiger als Allright. Dauert die Mietpreisbremsung länger, ist Conny zunächst teurer als Allright, sofern die Kunden nicht von ihrem Preisbestimmungsrecht Gebrauch machen und den Preis senken.
Gibt es einen Haken?
Kunden können Auftrag jederzeit zurücknehmen. Die Geschäftsbedingungen, wie sie im Februar 2017 für Wenigermiete.de galten, waren in Ordnung. Wir haben sie nicht erneut überprüft. Conny hat uns aber versichert, dass Mieter weiterhin – wie früher bei Wenigermiete.de – ihren Auftrag beliebig stoppen können, ohne dass Kosten anfallen.
Ausnahme: Führt der Einsatz von Conny zu einer Mietsenkung, obwohl der Kunde seinen Auftrag bereits zurückgenommen hat, steht dem Unternehmen ein Honorar zu. Ansonsten endet der Auftrag erst mit der erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche – oder wenn Connys Versuche gescheitert sind.
Streitbeilegung kann Jahre dauern. Geht der Fall vor Gericht und zieht sich das Verfahren womöglich noch über mehrere Instanzen hin, kann es Jahre dauern, bis der Streit beendet ist. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle kommt es aber zu einer außergerichtlichen Lösung – das geht deutlich schneller.
Wie geht Conny konkret vor?
Abtretungserklärung. Die Conny GmbH setzt die Mietpreisbremse fast immer durch, indem sie sich die Forderungen des Mieters gegen den Vermieter abtreten lässt. Im Einzelfall beauftragt sie als Vertreter des Kunden einen Anwalt, der den Vermieter in die Pflicht nimmt.
Rechtlicher Hintergrund: Die in Ausnahmefällen nötige gerichtliche Feststellung, dass eine Miete von nicht mehr als X Euro (X = Vergleichsmiete plus 10 Prozent) geschuldet ist, kann nur der Mieter selbst beantragen. Lediglich die Forderung auf Erstattung überzahlter Miete und auf Auskunft ist abtretbar.
Risiko. Setzt Conny die ihr vom Mieter abgetretene Forderung auf Erstattung überzahlter Miete durch, gibt es kein Kostenrisiko. Vermittelt Conny einen Anwalt für die gerichtliche Feststellung der gebremsten Miete und wird das Unternehmen nach Erhebung der Mietpreisbremsenklage insolvent, müssen Mieter zumindest einen Teil der Gerichtskosten und Anwaltskosten des Vermieters zahlen, wenn es nicht gelingt, den Rechtsstreit ohne Conny zu gewinnen. Dieses Risiko besteht indes bei jeder Prozessfinanzierung.
Welche Pflichten haben Conny-Kunden?
Es ist Aufgabe der Kunden, Conny korrekt über die Wohnung und den Mietvertrag zu informieren. Macht der Kunde infolge grober Fahrlässigkeit falsche Angaben, durch die der Conny GmbH ein Schaden entsteht, muss er Schadenersatz leisten. Kaum vermeidbare Fehler bei der für die Benutzung des Mietbremsrechners nötigen Bewertung, ob und welche mietwerterhöhende und -verringernde Umstände vorliegen, sind kein Problem; dieses Risiko trägt Conny.
Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten?
Will sich der Mieter mit dem Vermieter gütlich einigen, kann er das stets tun. Das Honorar von Conny richtet sich dann nach der möglichen Mietersparnis. Ist das Unternehmen einverstanden mit der Einigung, ist die Mietersparnis, wie sie sich aus der Vereinbarung ergibt, Grundlage für die Berechnung des Honorars. Ansonsten geht der Streit mit dem Vermieter so lange weiter, wie Conny ihn nicht für aussichtslos hält oder bis der Mieter den Auftrag storniert.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Datensicherheit. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest haben den Datenschutz bei Conny im Juli 2021 überprüft. Ergebnis: Das Unternehmen verschlüsselt alle Daten, die Kunden auf der Conny-Website eingeben. Website und Formularfelder sind gegen die Eingabe von Programmcode für Angriffe abgesichert.
Tracking für eigene Zwecke. Conny setzte damals insgesamt 15 Cookies ein, um Besucher wiederzuerkennen und zu erfahren, wie sie die Seite nutzen („Tracking“). Cookies sind Daten, die der Browser des Benutzers abspeichert, wenn der Benutzer das nicht unterbindet, und die Conny lesen kann, solange Besucher die Seite mit dem gleichen Browser benutzen und die Cookies nicht löschen. Manche Cookies werden nach Ende eines Besuchs automatisch gelöscht, andere bleiben für bestimmte Zeiten erhalten.
Tracking für Dritte. Außer den eigenen Cookies verwendet Conny zehn weitere Cookies, über die Drittanbieter von dem Besuch auf den Conny-Seiten erfahren und dies für Werbung nutzen können. Conny selbst blendet keine Werbung ein. Acht der Fremd-Cookies kommen vom sozialen Netzwerk Linkedin. Damit steht das Unternehmen im Vergleich noch ganz gut da. Viele andere Seiten sammeln von Besuchern viel mehr Daten ein (Cookie-Banner im Test: Wie gut lassen sich Schnüffler verbannen?).
Datenschutzmängel. Allerdings flossen Daten zum Teil in die USA, wo die Datenschutzregelungen nicht europäischen Standards genügen und vor allem Behörden viel öfter auf Daten zugreifen dürfen, als das nach Europäischem Recht zulässig ist. Die Datenschutzerklärung von Conny hatte Stand 2021 erhebliche Mängel. Es fehlt an Kontaktmöglichkeiten, Angaben zur Dauer der Speicherung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Betroffenen. Außerdem bleibt unklar, ob Google-Analytics die vollständige IP-Adresse abspeichert, von der aus Besucher die Seite Conny.de aufrufen.
Fazit: Klagen ohne Risiko
Das Angebot von Conny ermöglicht tatsächlich eine Mietpreisbremsung ohne nennenswertes Prozesskostenrisiko. Das gilt aber auch, wenn man sich selbst einen Rechtsanwalt sucht – zumindest dort, wo ein gut handhabbarer Mietspiegel gilt. Wer Mitglied im Mieterverein ist oder eine Rechtsschutzversicherung mit Mieterschutz hat, hat in der Regel keine weiteren Kosten und kann die gesamte Mietpreissenkung samt der Erstattung überzahlter Miete in die eigene Tasche stecken. Conny kassiert in der Regel alle Erstattungen. Kunden profitieren aber künftig von der Mietersparnis.
Tipp: In unserem Report Mietpreisbremse: Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren erklären wir, wie Sie die Mietpreisbremse selbst in die Hand nehmen und was zu beachten ist.
Bundesgerichtshof bestätigt Geschäftsmodell
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Geschäftsmodell von Conny bestätigt. Einzelne Gerichte waren zuvor der Meinung, dass Conny Rechtsdienstleistungen anbiete, die eigentlich Rechtsanwälten vorbehalten seien – und nicht bloß Prozessfinanzierung und Verbraucherinkasso betreibe. „Die [...] Prüfung [...] ergibt, dass die im vorliegenden Fall für den Mieter erbrachten Tätigkeiten [...] (noch) als Inkassodienstleistung [...] anzusehen und deshalb von der erteilten Erlaubnis gedeckt sind“, findet jedoch der BGH.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 285/18
Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des BGH
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- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
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Ich wurde als Vermieter von Conny verklagt. Die Aktenführung bei Conny ist das reinste Chaos. Nach drei Jahren bekommt der Mieter jetzt 70,23 € und Conny die vorprozessuale Kosten von weit über 500 €. Das Geschäftsmodell besteht darin, die vorprozessualen Kosten zu bekommen. Was der Mieter davon hat, sind Peanuts und ein zerrüttetes Mietverhältnis. Mieter sollten besser selbst mit dem Vermieter sprechen, eventuell mit Hilfe des Mietervereins.
Viel Gift wäre schon mal vorgebeugt, wenn die Gemeinden wieder zu aussagekräftigen Mietspiegeln zurück finden würden! Aus dem novellierten "Micky-Maus"-Mietspiegel für in meinem Fall Stuttgart kann jeder rauslesen, was er will, so windelweich wie die Kriterien dort formuliert sind! Damit sind unterschiedliche Interpretationen des Vermieters bzw. des Mieters geradezu zwangsläufig.
Bei so vorprogrammierten Streitigkeiten geradezu ein Selbstbedienungsladen für Anwälte & Co.: jedenfalls die gewinnen immer!
...und zwar, wird das Intrigantentum zunehmen, die Unruhe die ich eh schon so schlimm habe weiterhin auch. Das Mürbe-Machen und Rausekeln. Schikanen fangen damit erst an! So bleibt man niemals ein ganzes Jahr darin wohnen...
Ich habe die RVG an wenigermiete.de zu zahlen, dann ein ganzes Drittel ersparter Jahresmiete, selbst auch dann, wenn ich schon bereits 3 Mon danach draussen wäre!
Man kann dort nichteinmal Details eintragen: bspw. bestehende Fülle an Mängeln, woraus sich ohnehin ein noch viel niedriger Preis (Mietzins) ergeben müsste, fehlende EBK, der fehlende 2. Balkon, der zugesichert war, fehlender Stellplatz etc.
Nach meiner Ansicht und für meinen persönlichen Fall hier ist das eher nichts!
Sie haben das auch nicht alles hervorgehoben, welche sonstigen Haken es hat, mir fallen Einige noch ein.
Diese Instanz ist dennoch interessant für diejenigen, die tagsüber arbeiten gehen, der Vermieter nicht im selben Haus wohnt etc...Und die wohnen bleiben wollen auf längere Sicht
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